Allgemeine Liefer- und Zahlungsbedingungen Stand 01.03.2020

Die Pro Arte Fine Acoustics GmbH verkauft und liefert alle Produkte aus ihrem Programm ausschließlich zu den nachstehenden Lieferungs- und Zahlungsbedingungen, die Grundlage aller mündlich, telefonisch oder schriftlich abgeschlossenen Lieferverträge sind. Abweichende Vereinbarungen bedürfen unserer ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung. Der Auftraggeber erkennt mit jeder Bestellung diese Bedingungen als für ihn verbindlich an. Einkaufsbedingungen der Käufer haben für die Rechtsbeziehungen mit uns keine Gültigkeit, auch wenn solchen Bedingungen nicht ausdrücklich widersprochen wird.

Sollten dennoch die Einkaufsbedingungen der Käufer Ausschließlichkeit verlangen, dann verzichtet der Käufer auf seine Bedingungen bei Zustandekommen eines Kaufvertrages mit der PRO ARTE Fine Acoustics GmbH. Unsere Bedingungen gelten durch Auftragserteilung oder Annahme der Lieferung als anerkannt.

Lieferung:

Für den Umfang der Lieferung ist die schriftliche Auftragsbestätigung der Firma Pro Arte Fine Acoustics GmbH maßgebend. Falls eine solche nicht erfolgt ist, gilt der schriftliche oder fernmündliche Auftrag des Bestellers. Teillieferungen sind möglich.

Äußerlich offensichtlich beschädigte Sendungen sind unverzüglich an den Transportträger zurückzuweisen. Falls Schäden erst nach dem Auspacken festgestellt werden, hat eine sofortige Meldung an den Transportträger zu erfolgen. Hierbei ist der Schaden genau festzustellen und zu beschreiben. Die Meldung hat spätestens innerhalb von 24 Stunden zu erfolgen. Außerdem ist der Schaden auch an Pro Arte Fine Acoustics GmbH innerhalb von drei Werktagen nach Erhalt der Ware zu melden. Werden diese Termine vom Käufer versäumt, erlischt jeglicher Anspruch aus der Transportversicherung. Rücksendungen werden nur angenommen, wenn sie spesenfrei und in branchenüblichen Verpackungen – bei Gitarren „Dreieckkarton“ mit zusätzlichem rechteckigen Umkarton – an PRO ARTE Fine Acoustics gesandt werden. Wir behalten uns vor, alle von uns angebotenen Produktgruppen selektiv zu vertreiben. Es besteht grundsätzlich kein Anspruch auf die Belieferung mit unserem Gesamtprogramm.

Lieferzeit:

Lieferungen erfolgen jeweils schnellstmöglich. Lieferzusagen und Lieferfristen haben jedoch grundsätzlich unverbindlichen Charakter. Schadensersatzforderungen können bei Überschreitung der Lieferfrist nicht geltend gemacht werden. Selbstbelieferung bleibt vorbehalten.

Preise:

Die Preise verstehen sich ab D-97950 Gerchsheim ohne Mehrwertsteuer, ausschließlich Fracht und Verpackung. Der Berechnung werden jeweils die am Tage der Lieferung geltenden Preise zu Grunde gelegt.

Zahlung:

Die Zahlungsfristen laufen ab Rechnungsdatum. Bei Zahlung innerhalb von 8 Tagen wird ein Barzahlungsskonto von 2 %, bei Bankeinzug
3 % gewährt. Innerhalb von 30 Tagen hat die Zahlung rein netto zu erfolgen. Bei Zahlungsverzug werden alle Forderungen fällig. PRO ARTE Fine Acoustics ist berechtigt, von allen bestehenden Aufträgen zurückzutreten oder diese nach Ausgleich der Forderungen nur gegen Nachnahme zu liefern. Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen in Höhe von 2 % über dem Diskontsatz der Deutschen Bundesbank berechnet. Sämtliche Mahn- und Inkassospesen sind zu ersetzen. Neukunden beliefern wir nur gegen Vorkasse oder Barnachnahme mit 2 % Skonto. Schecks oder Überweisungsaufträge gelten erst nach erfolgter Einlösung als Zahlung.

Gefahrenübergang:

Die Gefahr geht spätestens mit der Absendung auf den Besteller über, und zwar auch dann, wenn Teillieferungen erfolgen.

Beanstandungen:

Für Mängel der Lieferung haftet PRO ARTE Fine Acoustics in der Art und Weise, dass wir den bei Gefahrenübergang (Warenversand) bestehen- den Mangel nach unserem Ermessen kostenlos nachbessern oder ersetzen. Soweit Ansprüche verschuldensabhängig sind, beschränken wir unsere Haftung auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Zur Rücksendung einer Ware muss unser Einverständnis vorliegen. Bei subjektivem Nichtgefallen der Ware besteht kein Recht zur Rücksendung.

Eigentumsvorbehalt und Weiterverkauf:

(1) Bis zur Erfüllung aller Forderungen (einschließlich sämtlicher Saldoforderungen aus Kontokorrent), die dem Verkäufer aus jedem Rechtsgrund gegen den Käufer jetzt oder künftig zustehen, werden dem Verkäufer die folgenden Sicherheiten gewährt, die er auf Verlangen nach seiner Wahl freigeben wird, soweit ihr Wert die Forderungen nachhaltig um mehr als 20 % übersteigt.

(2) Die Ware bleibt Eigentum des Verkäufers. Verarbeitung oder Umbildung erfolgen stets für den Verkäufer als Hersteller, jedoch ohne Verpflichtung für ihn. Erlischt das (Mit-) Eigentum des Verkäufers durch Verbindung, so wird bereits jetzt vereinbart, dass das (Mit-) Eigentum des Käufers an der einheitlichen Sache wertanteilmäßig (Rechnungswert) auf den Verkäufer übergeht. Der Käufer verwahrt das (Mit-) Eigentum des Verkäufers unentgeltlich. Ware, an der dem Verkäufer (Mit-) Eigentum zusteht, wird im Folgenden als Vorbehaltsware bezeichnet.

(3) Der Käufer ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr zu verarbeiten oder zu veräußern, solange er nicht in Verzug ist. Verpfändungen oder Sicherungsübereignungen sind unzulässig. Die aus dem Weiterverkauf oder einem sonstigen

(5) Bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers – insbesondere Zahlungsverzug – ist der Verkäufer berechtigt, vom Vertrag zurück-zutreten und die Vorbehaltsware herauszuverlangen.

Erfüllungsorte:

Erfüllungsort für alle Zahlungen ist D-97950 Gerchsheim. Gerichtsstand ist Würzburg, mit der Maßgabe, dass PRO ARTE Fine Acoustics berechtigt ist, den Käufer an jedem zuständigen Gericht zu verklagen.

Sonstiges:

Sollte eine Bestimmung dieser Verkaufs- bestimmungen oder getroffener Vereinbarungen unwirksam sein, dann behalten die übrigen Bestimmungen ihre volle Wirksamkeit. Die beanstandete Bestimmung ist durch eine neue zu ersetzen, die wir gewählt haben würden, wenn uns die Unwirksamkeit der alten Bedingungen bekannt gewesen wäre.

Rechtsgrund
Handlung)
entstehenden
sämtlicher Saldoforderungen aus Kontokorrent) tritt der Käufer bereits jetzt sicherungs-halber in vollem Umfang an den Verkäufer ab. Der Verkäufer ermächtigt ihn um widerruflich, die an den Verkäufer abgetretenen Forderungen für dessen Rechnung im eigenen Namen einzuziehen.

(4) Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware, insbesondere Pfändungen, wird der Käufer auf das Eigentum des Verkäufers hinweisen und diesen unverzüglich benachrichtigen, damit der Verkäufer seine Eigentumsrechte durchsetzen kann. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, dem Verkäufer die in diesem Zusammenhang entstehenden gerichtlichen oder außer- gerichtlichen Kosten zu erstatten, haftet hierfür der Käufer.